Schlagworte


Lexikon Erklärung: Stromsteuer

Die Stromsteuer wird durch das Stromsteuergesetz (StromStG) festgelegt und zählt zu den Ökosteuern. In diesem Gesetz wird die Besteuerung des Stromverbrauchs geregelt. Die Stromsteuer wird nicht extra erhoben, sondern ist in den Arbeitspreisen der Stromanbieter schon enthalten. Manche Unternehmen können sich von der Stromsteuer befreien lassen, was dann natürlich zu einer Senkung der Verbraucherpreise für die entsprechenden Produkte der jeweiligen Firma führen kann.