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Lexikon Erklärung: Abfangsicherheit

Stromerzeuger sind gesetzlich dazu verpflichtet im Falle einer Netzstörung oder Trennung vom Netz, ihren Kunden eine Abfangsicherheit zu garantieren. Nachdem die Störung beseitigt ist, muss die Anlage sofort in der Lage sein, den im Netz vorhandenen, sowie den eigenen Strombedarf wieder zu decken.