Rechtsformen der Stadtwerke

Die Stadtwerke in Deutschland gehören in den meisten Fällen entweder der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) oder der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) an.

Die Aktiengesellschaft ist eine Rechtsform, bei der das Grundkapital des Betriebes in Aktien zerlegt ist. Die Aktionäre sind also an diesem Grundkapital beteiligt, haften aber nicht mit für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es werden allerdings bei weitem nicht alle Aktiengesellschaften an der Börse gehandelt. Dies ist keine Grundvoraussetzung für die Gründung einer AG. Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, welche eine eigene Rechtspersönlichkeit ist. In der Hauptversammlung nehmen alle Aktionäre teil und sind auch stimmberechtigt, allerdings nur bei Fragestellungen, die der Vorstand für die Hauptversammlung freigibt. Für die Gründung einer AG ist ein Mindestkapital von €50.000 nötig.

Auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft und sie ist eine juristische Person, die mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht. Die Haftung der GmbH beschränkt sich ausschließlich auf die Kapitaleinlagen. Daher ist auch die Kreditwürdigkeit einer GmbH recht gering. Zur Gründung muss ein Mindestkapital von €25.000 vorgewiesen werden.

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