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Lexikon Erklärung: Kostenlose Energieberatung

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden seit April 2009 20.000 Energieberatungsgutscheine zur Verfügung gestellt. Ab diesem Zeitpunkt können Haushalte mit einem geringen Einkommen diese Gutscheine anfordern. Angesprochen sind alle Haushalte die Transferleistungen wie beispielsweise ALG II, Grundsicherung oder Wohngeld erhalten. In der gemeinsamen Aktion „Stromsparcheck“ die vom Bundesministerium sowie dem Caritasverband und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen veranstaltet wird, werden diese Gutscheine zur Verfügung gestellt.